Wann ich das letzte Abonnement einer Tageszeitung enttäuscht, nein ermüdet, gekündigt habe, weiß ich nicht mehr. Es ist Jahre her. Den zunehmend orchestriert wirkenden, schlecht oder gar nicht recherchierten Einheitsbrei mochte ich nicht mehr mit einem Abo unterstützen. Eine Tageszeitung aber ragt wie ein Leuchtturm aus dem Dunkel heraus und wird seit einem halben Jahr von mir im Abonnement bezogen: die → Berliner Zeitung.
Seitdem genieße ich wieder auf Sofa oder Loggia die gedruckten Wochenendausgaben einer Zeitung, deren Redaktion ihren Lesern zutraut, von Hintergründen, offenen Fragen und Widersprüchen nicht traumatisiert zu sein. Eine Zeitung respektiert ihre Leser.
Das mit Blick auf die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen und die begleitende Hysterie treffsicher („FYI.“) gestaltete Titelblatt der Wochenendausgabe vom 31. August/1. September 2024 gibt mir Anlass, Danke zu sagen für souveräne Arbeit zugunsten des Souveräns: dem Staatsvolk dieses Landes.
Anmerkungen:
FYI steht für For Your Interest (zur Kenntnisnahme, zur Information).
Artikel 38 Grundgesetz, Absatz 1 Satz 1 lautet: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Es handelt sich um die fünf Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes, mit denen der Dritte Abschnitt der Verfassung über den Bundestag beginnt. Eine staatsrechtliche Erläuterung gibt es z. B. im Grundgesetz-Kommentar → Grundgesetz für jede(n).
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