Notizen zu
Nils Jörn, Adina Kolenda, Antje Laasch
Wismarer Rang- und Kleiderordnung im Mittelalter und der Frühen Neuzeit
Schriftenreihe der "Freunde und Förderer des Archivs der Hansestadt Wismar e.V." Band 16
ISBN 978-3-949534-03-4
Mitten im über 500 Seiten umfassenden Buch finden sich Anekdoten, fünf an der Zahl, eingeleitet mit folgendem Text (S. 213):
Regeln, Normen, Verordnungen und Gesetze – immer engmaschiger wurden sie im Laufe der Zeit. Ihre ständige Wiederholung lässt uns ahnen, dass es an der Umsetzung und Kontrolle haperte, …
Unwillkürlich denkt man an heutige Regelungswut und Normenflut, die auch vom so genannten → Normenkontrollrat nicht aufgehalten werden kann. Indes betrifft der Text die → Frühe Neuzeit, nicht unser 21. Jahrhundert. Auch damals gab es Regeln satt – allerdings mit anderen, eben zeitgenössischen Inhalten. Es geht um Ordnungen betreffend Ränge, Kleider, Trauungen und Trauer, um Vermeidung von Pracht (heute würden wir von pompösem Luxus sprechen) und die Vermeidung ruinöser Repräsentationsausgaben. Weiter im Text:
… doch immer wieder von Findigen Schlupflöcher entdeckt wurden, wie man sich aufwändiger kleiden, anders verhalten konnte als dieses verordnet war. Die ca. 60.000 Prozessakten, die das AHW [Anm.: Archiv der Hansestadt Wismar] aufbewahrt, zeigen uns eine Vielfalt solcher Übertretungen und Ihre Ahndung. Um nicht die Prozessakte als Ganzes, die Klageerhebung oder andere Teile hier abdrucken zu müssen, sind kleine Anekdoten entstanden, die zeigen, wie die Normen verletzt wurden und wie der Rat darauf reagierte.
Die von Nils Jörn verfassten fünf Anekdoten schildern Vorgänge aus den Jahren 1707 (Ein Gericht wird unregierbar), 1729 (Liebe contra Amtsprivilegien), 1738 („Ich trauere auf eine ganz character- und standesgemäße Art!“), 1750 (Kollateralschäden einer verschmähten Liebe) und 1767 (Steuerfahndung und -hinterziehung in der Schwedenzeit) und geben uns Einblick in den damaligen Zeitgeist.
Die Anekdoten schließen den Teil I (Rang- und Kleiderordnungen) ab, nachdem zuvor auf rund 200 Seiten Rangordnungen, Hochzeitsordnungen, Kleiderordnungen und eine Trauerordnung im Wortlaut und mit zahlreichen Illustrationen dargestellt wurden. Es folgen dann Teil II (Amtsrollen) über die Organisation der Ämter, die die Wismarer kleideten (Schneider, Schuster, Pelzer, Hutmacher, Perückenmacher), Teil III (Inventare) mit 22 beispielhaften Darstellungen der textilen Ausstattung einzelner Wismarer Bürger, um das Verhältnis von Norm und Realität zu beleuchten, und schließlich Teil IV mit einer Sammlung zeitgenössischer Illustrationen.
Abgeschlossen wird das mit über einhundert Abbildungen, davon über 40 Zeichnungen von Adina Kolenda, ausgestattete Werk von einer Seite mit Abkürzungen („Rtlr“ bedeutet erwartungsgemäß „Reichstaler“) und → Siglen sowie einem Quellen- und Literaturverzeichnis.
Gefunden und erworben habe ich das prachtvolle Text- und Bilderbuch im Verkaufsladen des Schabbel, dem stadtgeschichtlichen Museum der Hansestadt Wismar. Unabhängig vom Buch ist das → Schabbel einen ausgiebigen Besuch wert – wie die Stadt Wismar übrigens auch.
Zurück zur Gegenwart: Regelungswut und Normflut sind heute nicht minder anzutreffen als in der Frühen Neuzeit. Leider ist die Klage über staatliche Regelungswut und die daraus resultierende Normflut berechtigt, wie ich aus eigener beruflicher Erfahrung weiß und in → Fachaufsätzen mit Blick auf praktische Auswirkungen von Fehlentwicklungen thematisiert habe. Es geht dabei nicht um bloßen bürokratischen Überhang (der schon für sich genommen negativ ist), sondern mehr noch um ein problematisches Verständnis von Normen: Wenn Regelungswut und Normflut aus der Annahme des Normgebers resultieren, er könne Sitten und Moral durch bloße gesetzespositivistische Anordnungen vorgeben, schwindet die Überzeugung der Bürger vom gerechten Recht und damit die Bereitschaft zur Befolgung des gesetzten Rechts. Zu dem damit angesprochenen Problem des Verhältnisses von Recht und Moral ist seit 1946 die Radbruchsche Formel bekannt. Nach dieser Formel ist bei einem Konflikt zwischen dem positiven (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann (und nur dann) gegen die Norm und stattdessen für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn die fragliche Norm als unerträglich ungerecht anzusehen ist oder
die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten bewusst verleugnet. Der Geist der Aufklärung, der ab dem 16. Jahrhundert mittels rationalem Denken alle den Fortschritt behindernden Strukturen zu überwinden trachtete, lässt sich nicht wieder in die Tube zurück drücken. Der bürokratische Staat läuft mit Normflut und Überregulierung Gefahr, zu einer den Fortschritt behindernden Struktur zu werden.
